Im August 2023 erschien der Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Berlin. Wir wandten uns gegen die Einstufung unseres Vereines einerseits als “salafistisch‘‘, und dass uns andererseits eine Nähe zur Muslimbruderschaft” nachgeredet wurde. Diese Einstufungen erfolgten aus unserer Sicht auf Grundlage falscher Annahmen und unbegründeter Behauptungen, die das Wesen und die Aktivitäten unseres Vereins verzerrt darstellten.
Um diese unzutreffende Einstufung juristisch anzufechten und die Interessen unseres Vereins zu wahren, wandte sich RA Eisenberg nach erfolglosem Widerspruch mit einem Eilantrag an das Berlin Verwaltungsgericht. Während des Verfahrens erstellte Herr Prof. Dr. Schiffhauer ein Gutachten, in dem er die gegen unseren Verein erhobenen Vorwürfe umfassend und fundiert widerlegte. Dieses Gutachten war ein wesentliches Element unserer Verteidigung und trug maßgeblich dazu bei, die fehlerhaften Annahmen des Verfassungsschutzes zu entkräften.
Am 13. September 2024 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) zu unseren Gunsten. Das Gericht stellte fest, dass die Einschätzung seitens des Verfassungsschutzes auf fehlerhaften Annahmen beruhte und verbot unsere Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. In seiner Begründung betonte das OVG, dass die Einschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz durch die von ihm vorgetragenen Tatsachen nicht gestützt sind. Diese Entscheidung entlastet unseren Verein vollständig und widerlegt die zuvor erhobenen Vorwürfe. In dem Verfassungsschutzbericht des Jahres 2023 sind wir bereits nicht mehr erwähnt. Wir vermuten, daß das Landesamt für Verfassungsschutz Kenntnis von der Tendenz der Entscheidung des OVG hatte und entsprechend reagierte.
Wir begrüßen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts als wichtigen Schritt zur Klarstellung. Es stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte und gibt uns die Möglichkeit, unsere Arbeit ungehindert fortzusetzen. Wir werden das Landesamt jetzt auffordern, uns auch aus den früheren Berichten zu streichen.
Als Verein setzen wir uns auch weiterhin für die Förderung des interkulturellen Dialogs, der Bildung und der sozialen Teilhabe ein. Die Entscheidung des OVG unterstreicht, dass unser Engagement keinen Raum für extremistische Tendenzen bietet.
Wir weisen daraufhin, daß Verbindungen unseres Vereines zu ähnlich klingenden Vereinen andernorts nicht bestehen.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist der Stellungnahme beigefügt.