Furkan Zentrum
Urteil über das Freitagsgebet, wenn es auf den Tag des Festgebets fällt
Urteil über das Freitagsgebet, wenn es auf den Tag des Festgebets fällt
Die Gelehrten sind sich uneinig darüber, ob für jemanden, der das Festgebet (ʿId) gebetet hat, das Freitagsgebet entfällt, wenn beide am selben Tag stattfinden. Dazu gibt es zwei Meinungen:
Erste Meinung:
Das Freitagsgebet entfällt nicht. Das Freitagsgebet entfällt nicht. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten aus den Rechtsschulen der hanafitischen Rechtsschule, der malikitischen Rechtsschule und der schafiitischen Rechtsschule.
Die Schafiiten unterscheiden jedoch: Für die Bewohner der Stadt bleibt das Freitagsgebet verpflichtend, während es für Menschen aus umliegenden Dörfern entfallen kann, wenn sie bereits das Festgebet gebetet haben.
Imam an‑Nawawi sagte:
„Nach unserer Rechtsschule ist das Freitagsgebet für die Bewohner der Stadt verpflichtend, während es für die Menschen aus den Dörfern entfällt. Diese Meinung wurde auch von ʿUthmān ibn ʿAffān, ʿUmar ibn ʿAbd al-ʿAzīz und der Mehrheit der Gelehrten vertreten.“
Auch Ibn Hazm sagte:
„Wenn das Fest auf einen Freitag fällt, wird zuerst das Festgebet und danach das Freitagsgebet verrichtet. Beides ist notwendig.“
Zweite Meinung:
Die Pflicht, am Freitagsgebet teilzunehmen, entfällt für denjenigen, der bereits das Festgebet gebetet hat. Der Imam muss das Freitagsgebet jedoch weiterhin durchführen.
Dies ist die Meinung der Hanbalitischen Rechtsschule.
Ibn Qudama sagte:
„Wenn das Fest auf einen Freitag fällt, entfällt die Teilnahme am Freitagsgebet für denjenigen, der das Festgebet verrichtet hat – außer für den Imam. Für ihn entfällt es nur dann, wenn sich keine Menschen finden, mit denen er das Freitagsgebet verrichten kann.“
Diese Meinung wurde auch von einigen frühen Gelehrten wie as-Shaʿbi, an-Nachai und al-Awzaʿi vertreten. Es wird auch berichtet, dass einige Gefährten diese Ansicht hatten, darunter ʿUmar, ʿUthmān, ʿAli, Ibn ʿUmar, Ibn ʿAbbās und Ibn az-Zubair.
Nach Abwägung der Beweise erscheint die erste Meinung – und Allah weiß es am besten – stärker:
Das Freitagsgebet entfällt nicht, auch wenn es am selben Tag wie das Festgebet stattfindet. Dies entspricht der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten.
Beweis aus dem Qurʾān:
Allah sagt:
„O ihr, die glaubt! Wenn zum Gebet am Freitag gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs.“
Bedeutung des Beweises:
Der Vers ist allgemein formuliert und macht keine Ausnahme für einen Freitag, der auf einen Festtag fällt.
Überlieferung aus der Praxis der Gefährten:
Abu Ubaid al‑Qasim ibn Salam berichtete, dass er mit Uthman ibn Affan einen Tag erlebte, an dem Fest und Freitag zusammenfielen. ʿUthmān verrichtete das Festgebet und sagte danach in seiner Ansprache:
„Heute sind zwei Feste an einem Tag zusammengekommen. Wer von den Menschen aus den Außenorten auf das Freitagsgebet warten möchte, kann warten. Wer zurückkehren möchte, dem habe ich es erlaubt.“
Bedeutung dieses Beweises:
Die Erlaubnis galt nur für die Menschen aus den Außenorten, weil für sie das Freitagsgebet ohnehin nicht verpflichtend war.
Ein weiteres Argument:
Das Freitagsgebet ist eine Pflicht, während das Festgebet eine freiwillige bzw. zusätzliche Handlung ist. Eine freiwillige Handlung hebt eine Pflicht nicht auf.
Dennoch kann eine Erleichterung gelten für Menschen, denen es schwerfällt, beide Gebete zu besuchen, zum Beispiel Arbeitnehmer oder Studierende, deren Arbeit oder Studium es erschwert, sowohl am Festgebet als auch am Freitagsgebet teilzunehmen. In solchen Fällen kann man der Meinung folgen, die eine Erleichterung erlaubt, um große Schwierigkeiten zu vermeiden.
Ahmad Abu Jebril
Imam des Furkan Zentrums
16.03.2026
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Wann findet das Freitagsgebet statt?
Das Freitagsgebet findet in der Winterzeit um 12.30 Uhr auf Arabisch und um 13.15 Uhr auf Deutsch statt. In der Sommerzeit findet es um 13.30 Uhr auf Arabisch und um 14.15 Uhr auf Deutsch statt.
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Wer ist euer Imam?
Ahmad Abu Jebril ist ehrenamtlicher Imam und Geschäftsführer des Zentrums. Er ist ausgebildeter Audiologe in Deutschland und Islamtheologe der al-Azhar-Universität in Kairo.
Seine Eltern stammen aus dem Libanon. Er wurde in Deutschland geboren und ist im Libanon aufgewachsen. Im Jahr 2009 kehrte er nach Berlin, Deutschland, zurück und widmet sich seitdem der religiösen Arbeit sowie der Jugendarbeit.
Zu Beginn predigte er in verschiedenen Moscheen; seit der Gründung des Furkan-Zentrums ist er hauptsächlich dort tätig.
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