Furkan Zentrum

Zusammenfassung zur Frage des Beginns des Fastenmonats

Zusammenfassung zur Frage des Beginns des Fastenmonats

Mit dem Eintritt des Ramadan in Europa, insbesondere in Deutschland, erneuert sich unter Muslimen die Diskussion über den Beginn des gesegneten Monats – zwischen jenen, die sich auf die tatsächliche Mondsichtung stützen, und jenen, die astronomische Berechnungen heranziehen.

Die Frage ist jedoch nicht im Rahmen einer legitimen rechtswissenschaftlichen Meinungsverschiedenheit geblieben. Teilweise wurde sie zu einem Anlass für Verhärtung und Polarisierung – was dem Kern der Religion widerspricht, die zur Einheit und zum Zusammenhalt aufruft:
„Und haltet allesamt fest am Seil Allahs und spaltet euch nicht.“ [3:103]

Diese Thematik ist eine anerkannte klassische Streitfrage. Sie wurde bereits in den frühen Jahrhunderten des Islam umfassend behandelt. Hinter jeder vertretenen Auffassung stehen angesehene Gelehrte. Daher darf sie nicht zu einem Anlass für Herabsetzung oder gegenseitige Vorwürfe werden.

Wer am Mittwoch fastet, ist nicht zu tadeln.
Wer am Donnerstag fastet, ist ebenfalls nicht zu tadeln – sofern er sich auf ein anerkanntes Gutachten oder eine vertrauenswürdige religiöse Instanz stützt. Für beide Positionen gibt es eine überlieferte wissenschaftliche Grundlage. Die Angelegenheit ist weit gefasst.

Erstens: Ursachen der Problematik im europäischen Kontext

Die Beobachtung der letzten Jahre im westlichen Raum zeigt mehrere wiederkehrende Faktoren:

• Fehlende zentrale religiöse Autorität, die unterschiedliche Strömungen vereint.
• Gruppen- oder Parteibezogenheit bei der Behandlung allgemeiner religiöser Fragen.
• Mangelnde Spezialisierung in grundlegenden rechtsmethodischen (uṣūl) und zielorientierten (maqāṣid) Fragestellungen bei manchen Meinungsführern.
• Ein provokativer Ton, der die Debatte aus dem wissenschaftlichen Rahmen in eine persönliche Auseinandersetzung verschiebt.

Zweitens: Präzisierung des Streitgegenstandes

Die Diskussion lässt sich auf zwei Hauptfragen reduzieren:

1) Einheit oder Unterschiedlichkeit der Sichtungszonen (Maṭāliʿ)
Ist eine bestätigte Mondsichtung in einem Land für alle Muslime weltweit verbindlich? Oder hat jedes Land bzw. jede Region ihre eigenen astronomischen Sichtungszonen?

Erste Auffassung: Berücksichtigung unterschiedlicher Sichtungszonen
Nach dieser Position gilt die Sichtung jeweils für das betreffende Gebiet, sofern die astronomischen Gegebenheiten deutlich voneinander abweichen.

Als Beleg wird der Hadith von Kuraib angeführt, überliefert in Sahih Muslim. Darin akzeptierte Ibn ʿAbbās die Sichtung in Syrien nicht für Medina und sagte: „So hat es uns der Gesandte Allahs befohlen.“

Diese Auffassung ist maßgeblich bei den Schafiʿiten und wurde vertreten von:
• Imam asch-Schafiʿi in „al-Umm“
• Imam an-Nawawi in „al-Madschmūʿ“
• Ibn Qudāma in „al-Mughnī“

Zweite Auffassung: Einheit der Sichtungszonen
Nach dieser Meinung verpflichtet eine gültig bestätigte Sichtung grundsätzlich alle, sofern sie zuverlässig übermittelt wird.

Diese Position ist maßgeblich bei den Hanafiten, etwa bei al-Kāsānī in „Badāʾiʿ as-Sanāʾiʿ“, wurde von Teilen der Malikiten überliefert und von Ibn Taymiyya in Teilen seiner „Maǧmūʿ al-Fatāwā“ unterstützt.

Historisch lebten Muslime über Jahrhunderte mit unterschiedlichen Beginn-Daten, ohne sich gegenseitig zu verurteilen. Unterschiede zwischen Ländern – etwa zwischen Indonesien, Pakistan und Saudi-Arabien – sind faktisch vorgekommen, ohne dass dies als Bruch der Einheit gewertet wurde.

2) Die Rolle astronomischer Berechnungen

Zunächst ist begrifflich zu klären: Astronomische Berechnung ist keine Astrologie. Sie basiert auf physikalisch-mathematischen Modellen zur exakten Bestimmung der Himmelskörper und kann die Möglichkeit einer Sichtung präzise berechnen.

Hierzu existieren drei grundlegende Auffassungen:

Erste Auffassung: Vollständige Ablehnung der Berechnung

Diese Position wurde von den klassischen Gelehrten vertreten. Sie stützen sich auf den Hadith:
„Fastet, wenn ihr ihn (den Neumond) seht, und beendet das Fasten, wenn ihr ihn seht.“
Überliefert in Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim.

Ebenso auf den Hadith:
„Wir sind eine Gemeinschaft, die weder schreibt noch rechnet …“
Überliefert ebenfalls in den beiden Sahih-Werken.

Vertreter dieser Richtung:
• Imam Mālik in „al-Mudawwana“
• Imam Ahmad (überliefert bei Ibn Qudāma)
• Ibn ʿAbd al-Barr in „at-Tamhīd“

Zweite Auffassung: Berechnung zur Verneinung, nicht zur Feststellung

Hiernach darf eine Zeugenaussage zurückgewiesen werden, wenn Fachleute die Sichtung astronomisch als unmöglich einstufen.

Dies basiert auf dem rechtsmethodischen Prinzip: Das Gewisse (qaṭʿī) hat Vorrang vor dem Wahrscheinlichen (ẓannī). Dieses Prinzip wurde u. a. von al-Ghazālī und Ibn al-Qayyim dargelegt.

Diese differenzierte Position wurde von zeitgenössischen Gremien übernommen, darunter:
• Internationale Islamische Fiqh-Akademie
• Islamische Fiqh-Akademie der Muslimischen Weltliga

Dritte Auffassung: Berechnung zur Feststellung und Verneinung

Einige zeitgenössische Institutionen – besonders im Kontext muslimischer Minderheiten – befürworten die vollständige Berücksichtigung astronomischer Berechnungen zur organisatorischen Vereinheitlichung, darunter:
• Europäischer Rat für Fatwa und Forschung
• Ägyptisches Haus für Rechtsgutachten (Dār al-Iftāʾ Ägypten)

Die herangezogenen Beweistexte:

1. Hadith
„Fastet, wenn ihr ihn (den Neumond) seht, und beendet das Fasten, wenn ihr ihn seht.“
– Überliefert in Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim.

Die rechtsmethodische Diskussion lautet hier:
Ist die Sichtung selbst eine gottesdienstliche Handlung (taʿabbudī), also ein vorgeschriebener Selbstzweck?
Oder ist sie lediglich ein Mittel, um den Beginn des Monats sicher festzustellen?

Wer die Sichtung als eigenständige gottesdienstliche Handlung versteht, lehnt Berechnungen zur Feststellung des Monats ab.

Wer die Sichtung hingegen als Mittel versteht, sieht in astronomischen Berechnungen ein weiteres mögliches, sicheres Mittel zur Bestimmung des Monatsbeginns.

2. Hadith
„Wir sind eine Gemeinschaft, die weder schreibt noch rechnet …“
– Ebenfalls überliefert in Sahih al-Bukhari und Sahih Muslim.

Ein Teil der Gelehrten versteht diesen Hadith als verbindliche Festlegung der Vorgehensweise – also als Ausschluss von Berechnungen.

Andere erklären: Der Hadith beschreibt die damalige Situation, denn zur Zeit des Propheten ﷺ konnten die meisten Menschen weder schreiben noch rechnen.

Nach diesem Verständnis bezieht sich die Aussage auf den damaligen Regelfall.

Und in der Rechtsmethodik gilt: Wenn sich die zugrunde liegende Ursache (ʿilla) ändert, kann sich auch die rechtliche Bewertung ändern.

Zusammenfassende Bewertung

In dieser Frage gibt es Nachahmer (Muqallid), Forscher und Fachgelehrte. Jeder hat seine Rolle. Doch allen obliegt die Pflicht zu Sachlichkeit und Anstand.

Meine persönliche Gewichtung lautet:
Die Orientierung an der tatsächlichen Mondsichtung ist die Position, die ich vor Allah vertrete und die ich im Sinne der Vorsicht für am stärksten halte.

Die Berücksichtigung astronomischer Berechnungen zur Verneinung einer unmöglichen Sichtung erscheint mir gut begründet.

Die vollständige Abstützung allein auf Berechnungen bleibt diskutabel.

Eine globale Vereinheitlichung der Sichtung erscheint im europäischen Kontext praktisch schwer umsetzbar.
Ich gehe von der Integrität aller offiziellen Mondsichtungskommissionen in der islamischen Welt aus.

In Deutschland, insbesondere in Berlin, folgen die meisten arabischen und türkischen Zentren astronomischen Berechnungen – eine Realität, die mit Weisheit und Blick auf das Gemeinwohl zu handhaben ist.

Schlusswort

Diese Meinungsverschiedenheiten werden fortbestehen, solange es unterschiedliche juristische Bewertungen gibt. Doch wir können unterschiedlicher Ansicht sein, ohne einander zu bekämpfen. Wir können in Uneinigkeit Respekt wahren, wohlwollend urteilen und uns vor Unterstellungen hüten. Diese Frage hat der Umma über Jahrhunderte Raum gelassen. Sie sollte heute nicht zu innerer Enge führen.
Und Allah weiß es am besten.

Verfasst von
Ahmad Abu Jebril
Furkan Zentrum Berlin
21.02.2026

 

Ein Zuhause für die Gemeinschaft

Über das Furkan Zentrum

Wir von Furkan e.V. bieten seit 2014 allen Interessierten die Möglichkeit, sich sowohl religiös als auch kulturell weiterzubilden.
Dabei steht der Mensch im Vordergrund – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion.

Die kulturelle und persönliche Vielfalt unserer Besucher sehen wir als eine Bereicherung und begegnen allen Menschen auf Augenhöhe.
Diese Neutralität stellt gleichermaßen das Selbstverständnis unserer Gemeinde dar.
Wir gehören weder einer politischen Gesinnung noch einer religiösen Strömung an, sondern folgen vielmehr der sunnitischen Glaubenslehre.

Religiöse Bildung

Integration

Gemeinschaft

Zusammenhalt

Furkan Zentrum Service

Unsere Services

Bildungseinrichtungen

Entdecken Sie unsere vielfältigen Lernangebote.

Ausschüsse

Erfahren Sie mehr über die Ausschüsse, die unser Gemeinschaftsleben bereichern.

Bescheinigungen

Sie benötigen eine Bescheinigung für das Tragen des Kopftuchs oder Nachweise Ihrer muslimischen Religionszugehörigkeit?

Wir stellen die benötigten Bescheinigungen gerne für Sie aus.

Gebetszeiten Berlin

Erhalten Sie eine monatliche Übersicht der für Berlin geltenden einheitlichen Gebetszeiten.

Der Kalender hilft Ihnen, die täglichen Gebete mit Leichtigkeit zu planen.

Wann findet das Freitagsgebet statt?

Das Freitagsgebet findet in der Winterzeit um 12.30 Uhr auf Arabisch und um 13.15 Uhr auf Deutsch statt. In der Sommerzeit findet es um 13.30 Uhr auf Arabisch und um 14.15 Uhr auf Deutsch statt.

Wann finden die wöchentlichen Unterrichte statt?

Unsere Unterrichte finden dienstags, mittwochs, donnerstags, samstags und sonntags um 18.45 Uhr statt.

Link: Wöchentlicher Unterricht

Wer ist euer Imam?

Ahmad Abu Jebril ist ehrenamtlicher Imam und Geschäftsführer des Zentrums. Er ist ausgebildeter Audiologe in Deutschland und Islamtheologe der al-Azhar-Universität in Kairo.

Seine Eltern stammen aus dem Libanon. Er wurde in Deutschland geboren und ist im Libanon aufgewachsen. Im Jahr 2009 kehrte er nach Berlin, Deutschland, zurück und widmet sich seitdem der religiösen Arbeit sowie der Jugendarbeit.

Zu Beginn predigte er in verschiedenen Moscheen; seit der Gründung des Furkan-Zentrums ist er hauptsächlich dort tätig.

Wie kann ich meine Kinder für die Arabisch-Schule anmelden?

Für die Anmeldung Ihrer Kinder in unserer Arabisch-Schule, füllen Sie bitte das Anmeldeformular auf unserer Webseite aus.

Link: Arabisch-Schule

Wie kann ich mich für die Koranschule anmelden?

Um sich für die Koranschule anzumelden, besuchen Sie bitte unsere Webseite und füllen Sie das Anmeldeformular aus.

 

Link: Zum Anmeldeformular

Wie kann ich Bücher bei euch ausleihen?

Um Bücher unserer Bibliothek auszuleihen, besuchen Sie uns bitte vor Ort. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter info@furkan-berlin.de

Wir sind für Sie da

Haben sie weitere Fragen?

Besuchen Sie uns:

Glasower Str. 41
12051 Berlin

Email:

info@furkan-berlin.de